Elternmitarbeit

Elternarbeit – warum und wofür?
  • Aktive Mitarbeit der Eltern ist ein unverzichtbarer Bestandteil an unserer Montessori-Schule.
  • All die vielen Arbeiten, angefangen bei der Erstellung von Montessori-Lernmaterial, der Gestaltung von Klassenzimmern und Gemeinschaftsräumen, über die Gestaltung und Pflege von Garten und Pausenhof, Schulveranstaltungen und Feste, sind ohne die Unterstützung der Eltern nicht machbar und auch nicht finanzierbar! Eine externe Vergabe dieser Arbeitsleistungen wäre nur durch ein erhöhtes Schulgeld bezahlbar.
  • Die Eltern lernen sich untereinander besser kennen, Freude an gemeinsamen Projekten.
Wie?
  • Um die Elternarbeit besser planen und vergeben zu können, gibt es die sogenannten Arbeitsgruppen (AGs), die wir Ihnen später noch detailliert vorstellen.
  • Alle Eltern sind grundsätzlich Mitglied in der Putz-AG. Des Weiteren können sich die Eltern zu Beginn des Schuljahres in eine der drei Arbeitsgruppen (AG´s) eintragen, müssen jedoch nicht. Es besteht auch die Möglichkeit Elternstunden über Projekte abzuleisten, die im laufenden Schuljahr über die Vereinshomepage bekannt gegeben werden, zu beteiligen.
  • Wenn Sie im Laufe des Schuljahres in eine andere Arbeitsgruppe wechseln möchten, wenden Sie sich an Ihre/n AG-LeiterIn oder den Vorstand.
Wieviel?
  • 10 Elternstunden pro Elternteil in einem Schuljahr
  • Eltern, die alleinerziehend sind, leisten also 10 Stunden pro Schuljahr. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob sie unter die Regelung fallen, so ist es empfehlenswert, in einem formlosen Schreiben an den Vorstand Ihren Fall klären zu lassen. Grundsätzlich müssen alle Elternteile, die sorgeberechtigt sind, Stunden leisten! Kann ein Elternteil die Elternstunden nicht leisten, tritt die Alternative der Ausgleichszahlung in Kraft, es sei denn, die Stunden werden vom anderen Elternteil mitgeleistet.
  • Bei Quereinsteigern werden die Stunden anteilig berechnet. Bitte vermerken Sie das genaue Eintrittsdatum.
  • Die Anzahl der Arbeitsstunden multipliziert sich nicht mit der Anzahl der Kinder. Das heißt, auch Familien, die gleichzeitig zwei oder mehr Kinder an der Schule haben, müssen nur einmal die verpflichtende Anzahl der jährlichen Arbeitsstunden leisten.
  • In diesem Jahr ist neu, dass von den 10 Stunden/pro Elternteil, 4 Stunden davon verpflichtend in der Putz-AG abzuleisten sind. Werden diese 4 Stunden nicht geleistet, werden sie unabhängig von der Anzahl der Gesamtstunden in Rechnung gestellt! Wir wollen damit sicherstellen, dass unsere Kinder und Lehrer in einem sauberen Umfeld lernen können!
Was ist die Elternarbeit wert und wie wird sie verrechnet?
  • Jede Arbeitsstunde entspricht seit dem Schuljahr 2009/2010 einem Geldwert von 25,- Euro.
  • Die Eltern sind grundsätzlich für ihre Arbeitsstunden selbst verantwortlich und informieren sich beim zuständigen AG-Leiter und über die Vereinshomepage über anstehende Projekte zur Elternarbeit!
  • Die Eltern sind verpflichtet die geleisteten Stunden sofort per e-mail ihrem AG-Leiter/Projekt-Leiter mitzuteilen, dieser verwaltet die Stunden online in einem Stundenerfassungssystem.
  • Die AG-Leiter/Projekt-Leiter legen zusätzlich, die von den Eltern gesendeten e-mails, in einem Archiv ab.
  • Wichtig: Heben Sie sich Kopien von Ihren eingereichten Stunden (e-mails) auf!
  • Projektleiter erhalten vom Vorstand oder dem Lehrerteam Arbeiten, die über die Vereinshomepage an alle Eltern freigeschaltet werden. Auf diese Arbeitsaufträge kann sich jeder individuell, seinen Interessen und seiner Verfügbarkeit entsprechend, melden.
  • Die zu leistenden Stunden werden am letzten Schultag vor den Pfingstferien abgerechnet, die AG-Leiter und Projektleiter übermitteln die geleisteten Stunden an den Vorstand, zu spät eingereichte Stunden können nach diesem Termin nicht mehr berücksichtigt werden!!
  • Nicht geleistete Stunden müssen mit je 25,- Euro abgegolten werden. Der entsprechende Betrag wird nach Erfassung der gemeldeten Stunden vom Konto abgebucht (Anfang Juli)
  • Ausgleichszahlungen sind eine Möglichkeit anstelle von Elternarbeit, dieser finanzielle Beitrag kommt ausschließlich der Schule zugute!

Befreiung von der Dokumentation
Von der Dokumentation befreit sind grundsätzlich alle amtierenden Vorstände und die 4 AG-Leiter der großen AG´s.

Ausnahmen und Härtefälle
Wenn Sie auf Grund besonderer Umstände, die hier noch nicht erfasst sind, nicht in der Lage sind, die vollen Stundensätze oder sogar gar keine Stunden zu erbringen, so ist unmittelbar nach Bekanntwerden dieser Umstände eine (Teil-)Befreiung beim Vorstand schriftlich zu beantragen. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Befreiung.

Was wird als Elternarbeit angerechnet?
  • Jede Tätigkeit innerhalb einer Arbeitsgruppe, die vom AG- oder Projektleiter vergeben wird
  • Reinigen der Regale und des Materials in den Klassen- und Gruppenräumen
  • Übernahme klasseninterner Aufträge
  • Arbeiten, die an Aktionstagen in der Schule erbracht werden
  • Mithilfe bei den verschiedenen Veranstaltungen (z.B. Sommerfest, Tag der offenen Tür)
  • Tätigkeit im Rahmen eines „Elternprojektes“
  • Gestaltung der „Werkstatt“-Stunden
  • Von der Tätigkeit als Elternbeirat dürfen 4 Stunden aufgeschrieben werden
Was kann nicht als Elternarbeit angerechnet werden?
  • Zeit für die Zubereitung von Kuchen und Essens-Spenden
  • Begleiten einer Schulklasse z.B. beim Schlittschuhlaufen oder bei Ausflügen
  • Erstellen von Protokollen
  • Teilnahme an Elternabenden
  • Arbeiten unter 15 min (diese werden als Engagement für die Schule angesehen!)
  • Anfahrtszeiten
  • Handtücher waschen aus den jeweiligen Klassen
  • Prüfungsvorbereitung für eigene Kinder ohne Absprache mit den Lehrern

Downloads/Eltermitarbeit:

Elternarbeit-Infobroschüre – (PDF) Download